Barrierefreiheit


1. Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IFU Sprachschulung ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.

Ziel ist es, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen – die Inhalte unserer Website uneingeschränkt nutzen können.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA.

Der aktuelle Stand der Barrierefreiheit wurde im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft. Wir arbeiten laufend daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dokumente, die vor 2024 erstellt wurden
  • Inhalte von Drittanbietern (z. B. Karten, eingebettete Videos)
  • Bilder ohne ausreichende Alternativtexte

4. Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren feststellen oder Informationen in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

IFU Sprachschulung
Frankenberggasse 14/7,8
1040 Wien, Österreich
E-Mail: barrierefreiheit@ifu-sprachschulung.at
Telefon: +43 14 103 138 | +43 676 45 55 505

Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht Folgendes an:

  • die genaue URL der betroffenen Seite
  • eine Beschreibung der Barriere
  • ggf. das verwendete Gerät, den Browser und etwaige Hilfstechnologien

5. Bearbeitungsprozess

Ihre Rückmeldung wird innerhalb von fünf Werktagen bestätigt. Eine inhaltliche Antwort erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Falls die Behebung mehr Zeit erfordert, informieren wir Sie und bieten nach Möglichkeit eine barrierefreie Alternative an.

6. Zuständige Person für Barrierefreiheit

Frau Oxana Mihailovsca
E-Mail: barrierefreiheit@ifu-sprachschulung.at

7. Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Basis bildet das österreichische Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102.

Weitere Informationen:

Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2025 erstellt und zuletzt überprüft am 25. Juni 2025.


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