Der Online Deutschkurs beginnt ab 03.07.2023.
Der Deutsch-Intensivkurs beginnt ab 03.07.2023.
Frankenberggasse 14/7,8
1040 Wien | Österreich
Der Online Deutschkurs beginnt ab 03.07.2023.
Der Deutsch-Intensivkurs beginnt ab 03.07.2023.
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus unterstützen wir die Corona-Maßnahmen in der IFU Sprachschulung GmbH und bitten Sie die folgenden Hygieneregeln einzuhalten.
Diese Regeln sind an die Vorgaben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung angelehnt: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/eb.html
Für TeilnehmerInneninnen und TeilnehmerInnen gilt, dass diese verpflichtend einen 2G-Nachweis vorzuweisen haben.
Aufgrund der aktuellen Situation in Hinblick auf COVID-19 in Österreich möchte Sie der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) über die aktuell notwendige Vorgehensweise zum ÖIF-Prüfungsbetrieb informieren:
Die Teilnahme an Zusammenkünften zur Erfüllung von erforderlichen Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz stellt weiterhin gemäß der novellierten 6. COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung eine Ausnahme zu den derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen für Personen ohne 2G-Nachweis dar.
Bundesweite Teilnahmevoraussetzungen an ÖIF Prüfungen
Wie bisher ist die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen gemäß Integrationsgesetz mit einem 3G-Nachweis möglich. Wenn kein 3G-Nachweis vorgelegt werden kann, ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Zusätzlich zum 3G-Nachweis ist von den TeilnehmerInneninnen und TeilnehmerInnen eine FFP2-Maske zu tragen.
Ab 21. Jänner 2022 kommt es zu folgender Änderung hinsichtlich gültiger Testnachweise:
In allen Bundesländern – außer in Wien – gilt ein Antigentest zur Eigenanwendung („Wohnzimmertest“), der digital erfasst wurde, als gültiger Testnachweis und ist ab Probenahme für 24 Stunden gültig.
Ab 21.01.2022 gültige 3G-Nachweise sind:
Als Inhaber der Betriebsstätte sind die 3G-Nachweise von Ihnen zu kontrollieren (Sichtkontrolle).
Unter Bezugnahme auf die Ankündigungen der Bundesregierung kommt es ab 1. Februar 2022 zu folgender Änderung der Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten:
Außerdem empfehlen wir Ihnen, sich an die folgenden schützenden Maßnahmen zu halten:
Meldepflicht eines Corona-Verdachtfalls/ einer Corona-Erkrankung
Sollten Sie folgende Krankheitssymptome haben, so muss Ihnen, zum Schutz der anderen Anwesenden, die Teilnahme am Präsenzunterricht untersagt werden:
Die Durchführung des Unterrichts
Verlassen & Betreten der IFU Sprachschulung GmbH
Hygiene im Sanitärbereich
Haftung
Die genannten Hygienemaßnahmen werden je nach Vorgaben der Regierung angepasst.
Haben Sie Symptome? Informieren Sie bitte direkt unser Büro und rufen Sie 1450 an, damit die weiteren Schritte eingeleitet werden können.
All die genannten Maßnahmen treten ab sofort in Kraft.
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