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Hygienekonzept für den Präsenzunterricht in der IFU Sprachschulung GmbH


Hygienekonzept für den Präsenzunterricht

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus unterstützen wir die Corona-Maßnahmen in der IFU Sprachschulung GmbH und bitten Sie die folgenden Hygieneregeln einzuhalten.

Diese Regeln sind an die Vorgaben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung angelehnt: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/eb.html

Für TeilnehmerInneninnen und TeilnehmerInnen gilt, dass diese verpflichtend einen 2G-Nachweis vorzuweisen haben.

Aufgrund der aktuellen Situation in Hinblick auf COVID-19 in Österreich möchte Sie der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) über die aktuell notwendige Vorgehensweise zum ÖIF-Prüfungsbetrieb informieren:
Die Teilnahme an Zusammenkünften zur Erfüllung von erforderlichen Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz stellt weiterhin gemäß der novellierten 6. COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung eine Ausnahme zu den derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen für Personen ohne 2G-Nachweis dar.
Bundesweite Teilnahmevoraussetzungen an ÖIF Prüfungen
Wie bisher ist die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen gemäß Integrationsgesetz mit einem 3G-Nachweis möglich. Wenn kein 3G-Nachweis vorgelegt werden kann, ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Zusätzlich zum 3G-Nachweis ist von den TeilnehmerInneninnen und TeilnehmerInnen eine FFP2-Maske zu tragen.
Ab 21. Jänner 2022 kommt es zu folgender Änderung hinsichtlich gültiger Testnachweise: In allen Bundesländern – außer in Wien – gilt ein Antigentest zur Eigenanwendung („Wohnzimmertest“), der digital erfasst wurde, als gültiger Testnachweis und ist ab Probenahme für 24 Stunden gültig.
Ab 21.01.2022 gültige 3G-Nachweise sind:

  • negativer Antigentest, der von einer befugten Stelle abgenommen wurde (Apotheke/“Österreich testet“) – weniger als 24 Stunden alt negativer Antigentest zur Eigenanwendung („Wohnzimmertest“), der digital erfasst wurde – weniger als 24 Stunden alt – gilt nicht in Wien
  • negativer PCR-Test – weniger als 72 Stunden alt bzw. in Wien – weniger als 48 Stunden alt
  • Absonderungsbescheid, Genesungszertifikat oder ärztliche Bestätigung – nicht älter als 180 Tage ab Ausstellung überstandener Infektion Impfzertifikat, Impfpass/E-Impfpass, Impfkärtchen als Nachweis über Erhalt einer zugelassenen COVID-19 Impfung
  • Ab dem Tag der Zweitimpfung – 9 Monate gültig
  • Genesung und eine Impfdosis – 9 Monate gültig
  • Johnson & Johnson – nur mit Auffrischungsimpfung – 9 Monate gültig
  • Auffrischungsimpfung (3 Impfungen oder Genesung und 2 Impfungen) – 9 Monate gültig

Als Inhaber der Betriebsstätte sind die 3G-Nachweise von Ihnen zu kontrollieren (Sichtkontrolle).

Unter Bezugnahme auf die Ankündigungen der Bundesregierung kommt es ab 1. Februar 2022 zu folgender Änderung der Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten:

  • Ab dem Tag der Zweitimpfung – für 6 Monate gültig
  • Genesung und einer Impfdosis – für 6 Monate gültig
  • Johnson & Johnson – nur mit Auffrischungsimpfung – 9 Monate gültig
  • Auffrischungsimpfung – 9 Monate gültig (wie bisher)

Außerdem empfehlen wir Ihnen, sich an die folgenden schützenden Maßnahmen zu halten:

  • Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  • Eine gründliche Händehygiene (Händewaschen für mindestens 20 – 30 Sekunden).

Meldepflicht eines Corona-Verdachtfalls/ einer Corona-Erkrankung

Sollten Sie folgende Krankheitssymptome haben, so muss Ihnen, zum Schutz der anderen Anwesenden, die Teilnahme am Präsenzunterricht untersagt werden:

  • Erhöhte Temperatur (ab 37,5 ° C)
  • Erkältungssymptome
  • Falls Sie Kontakt zu einer infizieren Person hatten.
  • Insbesondere wenn Sie positiv auf Covid-19 getestet wurden, teilen Sie uns dies bitte sofort mit.

Die Durchführung des Unterrichts

  • Jeder Kursteilnehmer sitzt während des Unterrichts auf einem Einzeltisch, um den Mindestabstand von 1 Meter zwischen den einzelnen Personen gewährleisten zu können. Daher ist es den TeilnehmerInnen des Kurses auch nicht gestattet, diese Anordnung der Tische zu verändern.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände, vor allem in den Pausen.
  • Husten oder Niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  • Vermeiden Sie das Berühren der Gegenstände der anderen TeilnehmerInnen.
  • Keine Gruppenbildung während der gesamten Kursdauer.
  • Kein Körperkontakt, wie beispielsweise Händeschütteln.
  • Regelmäßiges Lüften des Kursraums.

Verlassen & Betreten der IFU Sprachschulung GmbH

  • Betreten und Verlassen der IFU Sprachschulung ist nur unter Wahrung des Mindestabstandes gestattet.
  • Bei einem Raumwechsel, etwa während den Pausen, waschen oder desinfizieren Sie sich bitte die Hände.
  • Desinfektionsmittel stehen am Eingang und vor dem Büro zur Verfügung.

Hygiene im Sanitärbereich

  • Unsere Wcs sind mit Flüssigseife und Einmalhandtücher und ausgestattet. Zusätzlich finden Sie Desinfektionsmittel am Gang vor den einzelnen Kursräumen.
  • Die Wcs dürfen nur einzeln betreten werden.
  • Waschen Sie sich regelmäßig für etwa 20-30 Sekunden die Hände.

Haftung

  • Kursteilnehmer und Sprachtrainer/innen müssen selbst für FFP2-Maske aufkommen.
  • Die Kursteilnehmer und Sprachtrainer/innen müssen sich eigenständig testen lassen und einen negativen Testnachweis erbringen, wenn keine Impf- oder Genesungsbestätigung vorhanden ist.
  • Die IFU Sprachschulung übernimmt keine Verantwortung für die Nichteinhaltung dieser Hygienemaßnahmen und kann nicht für eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus haftbar gemacht werden.

Die genannten Hygienemaßnahmen werden je nach Vorgaben der Regierung angepasst.

Haben Sie Symptome? Informieren Sie bitte direkt unser Büro und rufen Sie 1450 an, damit die weiteren Schritte eingeleitet werden können.

All die genannten Maßnahmen treten ab sofort in Kraft.

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