Sie sind neu in Wien? Dann ist ein guter Deutschkurs für Ausländer Wien der erste und wichtigste Schritt zu Job, Behörden, Wohnung und einem selbstbestimmten Alltag. Wer Deutsch spricht, erledigt Anmeldung, Aufenthaltstitel und Jobsuche deutlich leichter und kommt schneller in der Stadt an.
Nach dem Umzug melden Sie sich innerhalb von drei Tagen an. Den Meldezettel geben Sie beim Meldeservice ab. Die Meldebestätigung brauchen Sie später für fast jede Behörde – und für Förderungen.
01In Wien ist die MA 35 zuständig. Für viele Titel gilt: Modul 1 der Integrationsvereinbarung (Deutsch A2) ist innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen – ein Deutschkurs ist also Pflicht und Chance zugleich.
02Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) regelt die Integrationsprüfung: ein Deutsch-Teil und ein Werte- und Orientierungsteil. Modul 1 = A2, Modul 2 = B1 (nötig für den Daueraufenthalt EU).
03Wer beim AMS (Arbeitsmarktservice) arbeitslos gemeldet oder arbeitsuchend vorgemerkt ist, kann einen Deutschkurs als Bildungsmaßnahme gefördert bekommen. Sprechen Sie das aktiv beim AMS-Termin an.
04Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) fördert berufsbezogene Weiterbildung – auch Deutschkurse. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung). Die Beratung ist kostenlos.
05Integration heißt mehr als ein Zertifikat: Einkaufen, Arzttermin, Elternabend, Smalltalk im Grätzl. Neue Wiener:innen erhalten beim Startcoaching der MA 17 zusätzlich Wiener Sprachgutscheine.
06Innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug melden Sie Ihren Wohnsitz beim Meldeservice an und erhalten die Meldebestätigung – ein Dokument, das Sie für fast alles Weitere benötigen.
Bei der MA 35 klären Sie Ihren Aufenthaltstitel. Viele Drittstaatsangehörige unterschreiben dabei die Integrationsvereinbarung und verpflichten sich, Modul 1 (Deutsch A2) innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.
In Wien gibt die MA 35 den blauen ÖIF-Bundesgutschein an berechtigte Migrant:innen aus. Damit werden bei positiver A2-Prüfung bis zu 50 % der Kurskosten ersetzt.
Jetzt suchen Sie einen passenden Deutschkurs. Berufstätige fragen beim waff nach dem Bildungskonto, Arbeitsuchende beim AMS nach einer Bildungsmaßnahme – am besten vor Kursbeginn beraten lassen.
Nach dem Kurs legen Sie die Integrationsprüfung ab (Deutsch-Teil + Werte- und Orientierungsteil). Das ÖIF-Zertifikat A2 bringen Sie zur MA 35 – Modul 1 ist erfüllt.
| Bereich | Wichtiger Wortschatz & Ausdrücke |
|---|---|
| Anmeldung & Meldewesen | der Meldezettel, die Anmeldung, das Meldeservice, der Hauptwohnsitz, der Nebenwohnsitz, die Meldebestätigung, der Magistrat, die Frist (drei Tage) |
| Aufenthaltstitel | der Aufenthaltstitel, die Aufenthaltsbewilligung, die Niederlassungsbewilligung, die Rot-Weiß-Rot – Karte, der Daueraufenthalt EU, die Verlängerung, die MA 35, die Integrationsvereinbarung |
| ÖIF & Integration | der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF), die Integrationsprüfung, das ÖIF-Zertifikat, der Bundesgutschein, der Werte- und Orientierungsteil, das Sprachniveau A2 / B1, Modul 1 / Modul 2 |
| AMS | das Arbeitsmarktservice (AMS), arbeitsuchend gemeldet, die Bildungsmaßnahme, die Förderung, die Kursbestätigung, der/die AMS-Berater:in, die Vormerkung |
| waff | der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), das Bildungskonto, das Beratungszentrum, der Kostenvoranschlag, der anerkannte Bildungsträger, der Förderbetrag, der Antrag |
| Alltag & Stadt Wien | das Grätzl (= Stadtviertel), das Amt, der Behördentermin, die Wiener Sprachgutscheine, das Startcoaching (MA 17), das Formular ausfüllen, die Unterlagen |
Für die meisten Aufenthaltstitel müssen Drittstaatsangehörige Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen, also Deutsch auf A2-Niveau – in der Regel innerhalb von zwei Jahren ab erstmaliger Erteilung. Für den Daueraufenthalt EU ist Modul 2 (B1) nötig. Genauere Auskunft gibt die MA 35.
Je nach Situation gibt es mehrere Möglichkeiten: der ÖIF-Bundesgutschein für Integrationskurse, eine AMS-Förderung für arbeitsuchend gemeldete Personen, das waff-Bildungskonto für Berufstätige mit Wiener Hauptwohnsitz sowie Wiener Sprachgutscheine über die MA 17. Lassen Sie sich am besten vor Kursbeginn beraten.
Nach dem Einzug haben Sie drei Tage Zeit, sich anzumelden. Sie füllen den Meldezettel aus und geben ihn beim Meldeservice ab. Anschließend erhalten Sie die Meldebestätigung, die Sie für Behörden, Förderungen und viele Alltagsdinge benötigen.
Die Integrationsprüfung besteht aus einem Deutsch-Teil (Sprachniveau A2 oder B1) und einem Werte- und Orientierungsteil zu den Grundwerten der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Mit dem ÖIF-Zertifikat weisen Sie das jeweilige Modul der Integrationsvereinbarung nach.
Das hängt von Ihrem Ziel und Alltag ab: ein Integrationskurs A2 für die ÖIF-Prüfung, ein Intensivkurs für schnellen Fortschritt, ein Abend- oder Wochenend-Kurs für Berufstätige, ein Online-Kurs für mehr Flexibilität oder ein berufsbezogener Fachsprachenkurs für den Jobeinstieg.
Sie wissen jetzt, welche Schritte nach dem Umzug wichtig sind – der nächste gehört Ihnen. Am IFU Sprachinstitut lernen Sie Deutsch von Grund auf, bereiten sich gezielt auf die ÖIF-Integrationsprüfung vor und finden für jede Lebenssituation das passende Kursformat. ÖIF-Gutscheine werden akzeptiert.